Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, Fa. Mister Beat Mobile DJs GmbH, im folgenden "Mister Beat" genannt finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:
1. Allgemeines
Für unseren Lieferungen und Leistungen finden ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Offerten und Abschluss
Alle unsere Offerten sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Mister Beat eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.
3. Leistungen
Mister Beat bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:
(1) Vermittlung und Buchung von mobilen DJs und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot
(2) Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik mit geschultem Personal
(3) Lieferung von Werbematerialien wie z.B. Displays, Theken, Zelten und Drucksachen.
4. Anmeldung und Lizenzzahlung an die SUISA
Prinzipiell ist immer der Veranstalter - also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung - verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die SUISA. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der SUISA: http://www.suisa.ch/de/kunden/lizenz-wer-zahlt-was/
5. Preise
Alle in Offerten und Buchungsbestätigungen genannten Preise für Privatveranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Firmenkunden bezahlen die in Offerten und Buchungsbestätigungen genannten Preise nachträglich zzgl. derzeit 8% MWST. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet.
Im Wallis, Tessin und Kanton Graubünden fallen u.U. höhere Anfahrtskosten an. Kosten für den Autoverlad, Schiffsgebühren oder sonstige nicht vermeidbare Transportspesen fallen an den Auftraggeber.
6. Auftragsstornierung
Bei Stornierung eines bereits begonnen und/oder bestätigten Auftrages werden dem Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt. Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet das sämtliche Stornokosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen. Eine Stornierung:
ist bis 14 Kalendertage nach Buchungseingang frei
bis 14 Kalendertage vor dem Termin der Feier CHF 150.-
weniger als 14 Kalendertage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Grundbuchungsgage
Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens Mister Beat ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch Mister Beat Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.
7. Leistungsstörungen
Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei Mister Beat anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.
8. Leistungsverzug
Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum seiner Zahlungsverpflichtung nach. Vom Verzugszeitpunkt an ist Mister Beat berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
9. Zahlungsbedingungen
Wir sind grundsätzlich berechtigt, nach Auftragserteilung 100% der Grundpauschale als Vorkasse zu fordern. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und von Mister Beat anerkannt wurde. Eine Zahlung per Scheck oder Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder löst seine Bank dessen Schecks nicht ein, so ist Mister Beat zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von Mister Beat sofort in einem Betrag fällig. Werden Mister Beat Umstände bekannt , welche die Kreditwürdigkeit der Auftraggebers in Frage stellen, behält sich Mister Beat das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
Mister Beat ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.
10. Nutzung von übermittelten Informationen
Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Locations und Einsatzkräfte, über die Mister Beat Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von Mister Beat für andere Veranstaltungen genutzt werden. Von Mister Beat erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen dürfen vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch Mister Beat verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht Mister Beat die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen von Mister Beat übermittelt worden wären. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben Mister Beat vorbehalten.
11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Mister Beat und dem Auftraggeber gilt Schweizer Recht.
12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Beratung & Kontakt
Booking Hotline:
041 511 2664
DJ Anfrage startenCallback-Service
Mail: office@misterbeat.ch
